bundeseinheitliche Wohngeldformulare
Pünktlich zur Wohngeldreform 2023 wurden die neuen, bundeseinheitlichen Antragsvordrucke für den Miet- und den Lastenzuschuss bereitgestellt. Die bisherigen, jeweils landesinternen Wohngeldanträge verlieren allerdings nicht sofort ihre Gültigkeit. In einer sogenannten "Übergangsphase" dürfen diese von den Verwaltungen noch aufgebraucht werden.
Die neuen, jeweils zwölfseitigen Antragsvordrucke können ab sofort bei uns angefragt bzw. bestellt werden. Zudem bieten wir auch passende Ergänzungsvordrucke an. Eine Übersicht über die aktuellen Wohngeldformulare finden Sie unter folgendem Link:
Download Übersicht/Bestellschein für Wohngeldformulare
Sollten Sie zusätzliche Vordrucke benötigen, die Sie dort nicht finden konnten (wie z. B. die alten Anträge, bisherige Anlagen oder Fragebögen), tragen Sie diese bitte in die freien Felder im unteren Teil ein. Gern bieten wir Ihnen diese ergänzend an oder erstellen Ihnen entsprechende Formulare, abgestimmt auf Ihre individuellen Anforderungen.