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    Bundeseinheitliche Wohngeldanträge sind da.

    Pünktlich zur Wohngeldreform 2023 wurden die neuen, bundeseinheitlichen Antragsvordrucke für den Miet- und den Lastenzuschuss bereitgestellt. Die bisherigen, jeweils landesinternen Wohngeldanträge verlieren allerdings nicht sofort ihre Gültigkeit. In einer sogenannten "Übergangsphase" dürfen diese von den Verwaltungen noch aufgebraucht werden.

    Die neuen, jeweils zwölfseitigen Antragsvordrucke können ab sofort bei uns angefragt bzw. bestellt werden. Zudem bieten wir auch passende Ergänzungsvordrucke an. Eine Übersicht über die aktuellen Wohngeldformulare finden Sie auf dem Bestellschein.

     

    Übersicht / Bestellschein für Wohngeldformulare