Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verordnete am 21. Juni 2019 die Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung vom 22. Juli 2014, durch Artikel 5 Absatz 10 des Gesetzes (BGBI. I S. 846).
Das betrifft sowohl die Gewerbe-Anmeldung (GewA 1), als auch die Gewerbe-Ummeldung (GewA 2) und die Gewerbe-Abmeldung (GewA 3).
Die Verordnung tritt am 1. November 2019 in Kraft.
Die aktuellen Fassungen der Gewerbeanzeigen erhalten Sie ab sofort bei uns.